Klärt  auf !

RUTSCHIGE FUSSBÖDEN ! ? 

haben auch Ihnen schon Probleme gemacht! Sie fragten sich: "Da muß es doch Vorschriften und Lösungen geben?" Richtig: in allen öffentlich  zugänglichen Bereichen gibt es Vorschriften bezüglich der (Anti) - Rutschklassen. Hochglänzende Eingangshallen und Treppenhäuser  müssen speziell behandelt werden, um den Vorschriften zu entsprechen. Es gibt  von den Berufsgenossenschaften und anderen staatlichen Institutionen die Anti-Rutschstufen R - 9  bis R- 13 bzw. die Gruppierung A - B - C für den Naßbarfußbereich. Gewerbeaufsichtsämter, Berufsgenossenschaften und die Arbeitsschutzfach - Kräfte müssen  auf Rutschhemmung bestehen. Es gibt diverse Vorschriften der verschiedenen  Versicherungsträger.

Aus allen geht ganz klar hervor:

Rutschhemmung ist Pflicht !

Arbeitsstättenverordnung

BGR - 181  

G.U.V. - R 181

G.U.V. - J 8527

UVV (Unfallverhütungsvorschrift)

VBG I

                    BGR 181

              Merkblatt M 9

Merkblatt M 10

Außenbereiche


 Geprüft wird nach:

DIN 51130 (Schuhbereich)
und 51131 (Örtl. Meßgerät)
DIN 51097 (Barfuß-/Nassbereich)

NATURSTEINBÖDEN  z.B. sind edel und schön, aber  häufig rutschig. Bisher war die nachträgliche Rutschhemmung  nur durch Schleifen, Strahlen oder einfaches Ätzen möglich. Aber dann sah der Boden wie ein Pflasterstein aus. Die Alternative war eine Neuverlegung, aber was dann ?

BODENGRIFF: Spezialbetriebe machen nachträglich Ihre schon verlegten Böden durch eine speziell entwickelte Rekristallisationstechnik dauerhaft rutschfest. BODENGRIFF ist eine Unternehmen, das sich ausschließlich mit der Lösung Ihrer Rutschprobleme beschäftigt. Durch unsere  Arbeit haben wir einen großen Erfahrungsschatz  in der Anti-Rutschbearbeitung von Fußböden. BODENGRIFF ist umfassend staatlich geprüft. Wir arbeiten "vor Ort" streng nach diesen Prüfungsvorgaben. Belegt  wird dieses durch modernste Meßgeräte mit einem Protokollausdruck.  

PRÜFSYSTEME
Die  Abbildung zeigt das sogenannte  "Begehungsverfahren" nach DIN 51130 .

Nach der DIN 51130 für den  Schuhbereich wird Öl als Gleitmedium verwendet, nach der DIN 51097 für den Barfuß-/Naßbereich wird entspanntes Wasser verwendet. Die gesetzliche  Einstufung/Gruppierung des Bodenbelages wird nach der Winkelgradzahl des endgültigen Abgleitens bestimmt. Aus dieser ergibt sich dann die R- Gruppe für den Schuhbereich, bzw. die Gruppierung A, B oder C für den Naßbarfußbereich. In der Praxis vor Ort messen Prüfgeräte den "Gleitreibwert"  in mµ. Dieser Gleitreibwert kann nach einer Tabelle in etwa der R-, bzw. der  A, B oder C Guppen zugeordnet  werden.

Bodengriff gewährleistet somit eine absolut nachvollziehbare Einschätzung
des Sicherheitszustandes Ihrer Bodenflächen !

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