Klärt auf !
RUTSCHIGE FUSSBÖDEN ! ?
haben auch Ihnen schon Probleme gemacht! Sie fragten sich: "Da muß es doch Vorschriften und Lösungen geben?" Richtig: in allen öffentlich zugänglichen Bereichen gibt es Vorschriften bezüglich der (Anti) - Rutschklassen. Hochglänzende Eingangshallen und Treppenhäuser müssen speziell behandelt werden, um den Vorschriften zu entsprechen. Es gibt von den Berufsgenossenschaften und anderen staatlichen Institutionen die Anti-Rutschstufen R - 9 bis R- 13 bzw. die Gruppierung A - B - C für den Naßbarfußbereich. Gewerbeaufsichtsämter, Berufsgenossenschaften und die Arbeitsschutzfach - Kräfte müssen auf Rutschhemmung bestehen. Es gibt diverse Vorschriften der verschiedenen Versicherungsträger.
Aus allen geht ganz klar hervor:
Rutschhemmung ist Pflicht !
| Arbeitsstättenverordnung |
| G.U.V. - R 181 |
G.U.V. - J 8527 | |
| Merkblatt M 9 Merkblatt M 10 |
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| DIN 51130 (Schuhbereich) | |
| und 51131 (Örtl. Meßgerät) | |
| DIN 51097 (Barfuß-/Nassbereich) | |
NATURSTEINBÖDEN z.B. sind edel und schön, aber häufig rutschig. Bisher war die nachträgliche Rutschhemmung nur durch Schleifen, Strahlen oder einfaches Ätzen möglich. Aber dann sah der Boden wie ein Pflasterstein aus. Die Alternative war eine Neuverlegung, aber was dann ?
BODENGRIFF: Spezialbetriebe machen nachträglich Ihre schon verlegten Böden durch eine speziell entwickelte Rekristallisationstechnik dauerhaft rutschfest. BODENGRIFF ist eine Unternehmen, das sich ausschließlich mit der Lösung Ihrer Rutschprobleme beschäftigt. Durch unsere Arbeit haben wir einen großen Erfahrungsschatz in der Anti-Rutschbearbeitung von Fußböden. BODENGRIFF ist umfassend staatlich geprüft. Wir arbeiten "vor Ort" streng nach diesen Prüfungsvorgaben. Belegt wird dieses durch modernste Meßgeräte mit einem Protokollausdruck.
PRÜFSYSTEME
Die Abbildung zeigt das sogenannte "Begehungsverfahren" nach DIN 51130 .
Nach der DIN 51130 für den Schuhbereich wird Öl als Gleitmedium verwendet, nach der DIN 51097 für den Barfuß-/Naßbereich wird entspanntes Wasser verwendet. Die gesetzliche Einstufung/Gruppierung des Bodenbelages wird nach der Winkelgradzahl des endgültigen Abgleitens bestimmt. Aus dieser ergibt sich dann die R- Gruppe für den Schuhbereich, bzw. die Gruppierung A, B oder C für den Naßbarfußbereich. In der Praxis vor Ort messen Prüfgeräte den "Gleitreibwert" in mµ. Dieser Gleitreibwert kann nach einer Tabelle in etwa der R-, bzw. der A, B oder C Guppen zugeordnet werden.
Bodengriff gewährleistet somit eine absolut nachvollziehbare Einschätzung
des Sicherheitszustandes Ihrer Bodenflächen !